Familienrechtsstreitigkeiten

Auch nach der Einführung des revidierten Kindschaftsrechts vom 1. Januar 2015, das neu die gemeinsame Obsorge als Regelfall vorsieht, gelingt es Eltern aufgrund ihres Paarkonfliktes häufig nicht, sich auf eine Betreuungsregelung zu einigen, bzw. eine bereits bestehende Vereinbarung umzusetzen. Kindschaftsrechtliche Verfahren, d.h. Obsorge, Unterhalts-, Besuchsrechtsverfahren etc., ziehen sich oft sehr lange hin. Sie wirken deshalb zermürbend, verhärten die Fronten und entfremden Kinder vom nichtbetreuenden Elternteil.

Die Herausforderung besteht darin, Lösungen zu finden, welche die Strukturen so verbessern und weiterentwickeln, dass in Fällen von elterlichem Streit um Sorge- und Besuchsrecht im Sinne des Kindeswohls möglichst früh und zügig eine einvernehmliche und tragfähige Konfliktlösung erzielt werden kann. Dafür ist eine enge behörden- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit nötig.

Niederschwellige Kontaktstellen bei Familienrechtsstreitigkeiten in Liechtenstein sind unter anderen:

Runder Tisch Obsorge

Auf Einladung der OSKJ trafen sich am 24. Mai 2019 Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen zum ersten Runden Tisch zum Thema Obsorge: Amt für Soziale Dienste, infra, Frauenhaus, Landgericht, Amt für Justiz, Rechtsanwaltskammer, Sozialpädagogische Dienste VBW, Verein für Männerfragen, Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) im VMR.

In Rahmen des gemeinsamen Austausches über Fragen, Probleme und Herausforderungen von Familienrechtsstreitigkeiten wurden auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation und zur Weiterentwicklung der entsprechenden Strukturen diskutiert.

Die Teilnehmenden des ersten Runden Tisches betonten die Wichtigkeit eines regelmässigen Austauschs unter den Professionen und sprachen sich für jährlich stattfindende Runde Tische Obsorge aus. Diese werden von der OSKJ organisiert und koordiniert.

Anlässlich des zweiten Runden Tisches Obsorge vom 26. Juni 2020 formierte sich eine Arbeitsgruppe zur Evaluation des Kindschaftsrechts. Fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten wurden während rund zwei Jahren Praxiserfahrungen zusammengetragen und Änderungsvorschläge formuliert. Die Arbeitsgruppe Obsorge wird von der OSKJ koordiniert.