Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

Der Globale Pakt für eine sichere, georderte und reguläre Migration, kurz Migrationspakt, wurde im Dezember 2018 in Marrakesch von 164 UNO-Mitgliedstaaten verabschiedet und anschliessend in der Generalversammlung der UNO in New York von 152 Mitgliedstaaten angenommen.

Fünf Mitgliedstaaten stimmten dagegen und zwölf enthielten sich der Stimme, darunter auch Liechtenstein. Ursache für die Enthaltung Liechtensteins waren die in einem Sondertraktandum in der Dezembersitzung des Landtags mehrheitlich geäusserte Ablehnung des Pakts.

Der Verein für Menschenrechte setzte sich aktiv für den Migrationspakt ein, weil der Pakt die Absicht beinhaltet, die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten besser zu schützen und die globalen Herausforderungen der Migration zusammen mit anderen Mitgliedern der Staatengemeinschaft zu steuern und zu regulieren. Gleichzeitig erfüllt Liechtenstein bereits heute fast alle im Pakt genannten Ziele und ist als Zielstaat für Migrantinnen und Migranten auf eine regulierte und gesteuerte Migration angewiesen.

Erfreulicherweise wurde im Gegensatz zum Migrationspakt der Globale Pakt für Flüchtlinge am 13. November 2018 von 176 UNO-Mitgliedstaaten inklusive Liechtenstein verabschiedet und am 17. Dezember 2018 von 181 UNO-Mitgliedstaaten offiziell angenommen. Lediglich die Vereinigten Staaten stimmten gegen den Flüchtlingspakt.

Interview Radio L mit Christian Blank vom 4. Dezember 2018: