Kinder-Rechte in Liechtenstein
Seit 1995 gilt in Liechtenstein die Kinder-Rechts-Konvention der Vereinten Nationen (UNO). Das Thema vom Abkommen sind die Kinder-Rechte. Das ist ein internationales Abkommen. Ein Abkommen ist eine Vereinbarung. Die Vereinbarung gilt für verschiedene Länder. 2009 wurde ein grosser Teil von der Konvention in das Kinder- und Jugend-Gesetz übernommen.
Für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Liechtenstein sorgen verschiedene Ämter und Organisationen. Zum Beispiel:
- das Schulamt
- der Kinder- und Jugend-Dienst vom Amt für Soziale Dienste
- die Ombuds-Stelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ)
Der Verein für Menschenrechte (VMR) und die Ombuds-Stelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) haben die Situation der Kinder und Jugendlichen in Liechtenstein untersucht.
Sie wollen mehr tun für die Kinder und Jugendlichen. Zum Beispiel:
- beim Schutz vor Gewalt
- und dafür, dass man Kindern und Jugendlichen besser zuhört
Ombuds-Stelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ)
Die OSKJ ist eine neutrale, allgemein zugängliche Anlauf- und Beschwerde-Stelle. Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich mit ihren Fragen und Anliegen an die OSKJ wenden.
Das Angebot der Ombuds-Stelle ist kostenlos.
Seit 2017 ist die Ombuds-Stelle an der gleichen Adresse wie der Verein für Menschenrechte.