2 - Gewaltschutz

Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt ist eine nachhaltige Strategie und ein nationaler Aktionsplan auf der Grundlage des Europarats-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) notwendig. Die Strategie soll gemäss der Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra) und dem Frauenhaus Liechtenstein die Errichtung einer anerkannten und niederschwelligen Gewaltschutz- und Interventionsstelle umfassen.

Auch beim Thema sexuelle Belästigung und Mobbing besteht Schutzbedarf für Frauen. Besondere Rücksicht beim Gewaltschutz ist dabei auf mehrfach verletzliche Frauengruppen, wie z.B. Migrantinnen oder Frauen mit Behinderungen zu nehmen.