Die Anwendung von künstlicher Intelligenz birgt grosse menschenrechtliche Herausforderungen. Zahlreiche Anwendungsbeispiele zeigen, dass Personengruppen, die bereits marginalisiert sind, mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz zusätzlich diskriminiert werden können. Bestimmte Technologien ermöglichen die Verbreitung von Falschinformationen oder beschneiden die persönliche Freiheit , z.B. der Einsatz zur Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen. Neben der EU arbeitet auch der Europarat mit Hochdruck an gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Menschenrechte bei Anwendung von Künstlicher Intelligenz. Es ist wichtig, dass dabei nicht nur die öffentlichen, sondern auch die privaten Akteure in die Pflicht genommen werden. Gleichzeitig birgt die Künstliche Intelligenz auch verschiedene Möglichkeiten, die Menschenrechte besser zu schützen und zu stärken. Diese sollen optimal genutzt und ausgebaut werden.
Im Dezember 2023 einigten sich der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament über das KI-Gesetz der EU. Es ist die erste umfassende Verordnung über KI durch eine wichtige Regulierungsbehörde weltweit. Das Gesetz hat zum Ziel, sichere und den Menschen- und Grundwerten entsprechende KI-Systeme zu gewährleisten.
Am 17. Mai 2024 verabschiedete der Europarat die KI-Konvention über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese Rahmenkonvention ist der erste rechtsverbindliche Vertrag, der beim Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz die Einhaltung der Rechtsnormen im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit gewährleisten soll. Die Möglichkeit der Ratifizierung durch Liechtenstein wird gemäss Auskunft des Amts für Auswärtige Angelegenheiten noch geprüft.
Das Europäische Netzwerk Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) brachte sich bei den Verhandlungen mit einer kritischen Stellungnahme ein. Es bemängelt beim Entwurf das Fehlen von wesentlichen Menschenrechtsgarantien: So enthält die Konvention nur verbindliche Regelungen für den öffentlichen, nicht aber den mächtigen privaten Sektor. Auch werden KI-Systeme, die für die nationale Sicherheit eingesetzt werden, vom Geltungsbereich ausgeschlossen und es fehlen hinreichend robuste und unabhängige Aufsichtsmechanismen und Durchsetzungsbestimmungen auf Ebene des Europarats wie auch auf nationaler Ebene.