Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde 1990 verabschiedet, Liechtenstein hat sie 1995 ratifiziert. Deren Bestimmungen sind zu einem grossen Teil im Kinder- und Jugendgesetz (KJG) von 2009 verankert worden. Das unterstreicht ihre Bedutung für Liechtenstein. In der UNO-Kinderrechtskonvention werden vor allem die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Sie ist mit 193 Vertragsstaaten das erfolgreichste internationale Menschenrechtsübereinkommen überhaupt.
Im Bereich der Kinderrechte sind zahlreiche staatliche und nichtstaatliche Organisationen wie z.B. der Kinder- und Jugenddienst im Amt für Soziale Dienste, das Schulamt, die unter dem Dach des VMR operierende Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) sowie die aus verschiedenen Nichtregierungsorganisationen zusammengesetzte KINDERLOBBY LIECHTENSTEIN tätig, aktuell mit dem Jahresthema ZEMMA HANDLA – für eine gesunde und nachhaltige Zukunft. Sie engagieren sich für Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, gemäss den Vorgaben des Kinder- und Jugendgesetzes (KJG) und der UN-Kinderrechtskonvention und den von Liechtenstein ratifizierten Europarats-Konventionen zu Kinderrechten.
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Umsetzung der Kinderrechte in Liechtenstein
Der UNO-Kinderrechtsausschuss hat im November 2023 abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen zur aktuellen Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein veröffentlicht. Zuvor hatte im Rahmen des kombinierten dritten und vierten Staatenberichtsverfahrens zur Umsetzung der Kinderrechte in Liechtenstein 2021 bis 2023 die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) in Zusammenarbeit mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein einen Beitrag zur List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) zuhanden des UN-Ausschusses für Kinderrechte eingereicht.
Der Liechtensteiner Länderbericht dazu erschien im Juni 2022. Um die Perspektive der Kinder und Jugendlichen einzubringen, verfassten UNICEF und die OSKJ unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen einen Kinderbericht. Zudem veröffentlichte UNICEF einen Alternativbericht. Beide Berichte wurden im Februar 2023 Gesellschaftsminister Manuel Frick überreicht.
Am 2. Mai 2023 besuchte die Ombudsfrau gemeinsam mit dem Team Child Rights Advocacy von UNICEF die Pre-Session des Kinderrechtsausschusses in Genf. Nebst der Würdigung der Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte in Liechtenstein in den letzten 16 Jahren wiesen die Interessensvertreterinnen von Kindern und Jugendlichen auf die aktuellen Herausforderungen hin.
Auch der Europarat setzt sich für die Verbesserung der Rechte der Kinder ein. Liechtenstein hat mehrere der zahlreichen Europarats-Konventionen ratifiziert, mit direkten Auswirkungen auf die rechtliche Situation von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein. Zu nennen sind zum Beispiel das Europäische Adoptionsübereinkommen, das Europäische Übereinkommen über die Rechtsstellung von unehelichen Kindern, das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht von Kindern und die Wiederherstellung des Sorgerechts. 2015 hat Liechtenstein das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ratifiziert.
- Abschliessende Empfehlungen und Bemerkungen des UNO-Ausschusses über die Rechte des Kindes 2023 DE
- List of Issues Prior to Reporting (LOIPR)
- Kinderbericht zum 3./4. Länderbericht Liechtensteins zur Umsetzungs der KRK
- Alternativbericht zum 3./4. Länderbericht Liechtensteins zur Umsetzung der KRK
Weitere Internationale Berichte: