Migration ist kein neues Phänomen. Seit jeher ist die Menschheit in Bewegung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Allerdings sehen wir heute ein bisher noch nicht dagewesenes Ausmass an menschlicher Mobilität. Migrantinnen und Migranten gibt es in allen Ländern der Welt. Die meisten davon bewegen sich aus eigenem Antrieb, einige werden jedoch durch äussere Umstände zur Migration gezwungen.
Auch Liechtenstein erlebt Migration. Ob zur Wohnsitzname mit oder ohne Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, binationale Eheschliessungen, etc.: Liechtenstein ist ein Einwanderungsland. Hinzu kommen täglich rund 25’000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, die in Liechtenstein arbeiten (Stand 31. Dezember 2022). Dies stellt ein kleines Land wie Liechtenstein vor verschiedene Herausforderungen bspw. hinsichtlich Infrastruktur, Integration sowie wirtschaftlicher, kultureller und gesellschaftlicher Entwicklung. Die Menschenrechte gelten dabei für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Kultur und Religion. Die zuständige Behörde für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner bzw. solche, die es werden wollen, ist das Ausländer- und Passamt, dessen Arbeit sich auf das Personenfreizügigkeitsgesetz (EWR und CH Staatsangehörige) und das Ausländergesetz (Drittstaatsangehörige) stützt:
Das Amt für Statistik veröffentlicht auf dem Statistikportal Daten zur Migration und Binnenwanderung für Liechtenstein. Sie geben einen Überblick über die Ein- und Auswanderung sowie die Binnenwanderung in Liechtenstein und dokumentieren die Entwicklung der ständigen Bevölkerung zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember. Zudem enthält das Statistikportal Angaben zum Asylwesen. Ein Instrument, wie Migration weltweit geregelt werden kann, ist der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration.
Der Film «Heimat» von Simon Egger und Toni Büchel zeigt fünf Menschen aus oder in Liechtenstein, die darüber sprechen, was Heimat für sie bedeutet und wo sie sich «daheim» fühlen. Der Film wurde vom VMR für den internationalen Tag der Menschenrechte 2020 in Auftrag gegeben:
Care-Migration für die häusliche 24h-Betreuung
Die Studie über die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der häuslichen 24h-Betreuung durch Care-Migrant*innen in Liechtenstein von 2020 wirft ein Licht auf eine sehr verletzliche Gruppe von Migrantinnen und Migranten: Die Care-Migrant*innen sind Personen, die aus dem Ausland nach Liechtenstein pendeln und wochenweise in Privathaushalten arbeiten. Sie betreuen dort betagte Personen in Liechtenstein. Sie – und oft auch ihre Familien – sind abhängig von ihrem Einkommen, dabei ist ihre arbeits- und aufenthaltsrechtliche Situation unsicher und sie haben kaum Beratungs- oder Kontaktmöglichkeiten. Die Corona-Pandemie zeigte die Verletzlichkeit dieser Personen besonders deutlich: Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen betrafen sie hart und Entschädigungen für Arbeitsausfälle wurden nicht bzw. erst sehr spät gesetzlich verankert.
Bedauerlicherweise gibt es keinen verbindlichen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlohn oder Höchstarbeitszeiten für diese Arbeitsform. Bisher wurde auch davon ausgegangen, dass in Privathaushalten das Arbeitsgesetz keine Anwendung findet. In seinem Urteil vom 22. Dezember 2021 beurteilt das Schweizer Bundesgericht dies jedoch neu. Es entschied, dass das Arbeitsgesetz grundsätzlich auch auf private Haushaltungen angewandt werden kann, sofern ein „Dreiparteienverhältnis“ vorliegt. Das heisst: wird häusliche Betreuung als Dienstleistung im Rahmen von Personalverleih oder als Auftragsverhältnis organisiert, könnte künftig das Arbeitsgesetz breiter zur Anwendung kommen. Wenn aber eine «Arbeitskraft direkt vom privaten Haushalt angestellt wird und ihre Anweisungen ausschliesslich von diesem bezieht», liegt ein „Zweiparteienverhältnis“ vor und die Ausnahme für Privathaushalte vom Arbeitsgesetz bleibt gültig. Derzeit ist in Abklärung, was das für die rechtliche Situation in Liechtenstein bedeutet. Auf der Basis der oben genannten Studie formulierten VMR, infra und LANV Handlungsempfehlungen für weitere Verbesserungen der Lebenssituation von Care-Migrant*innen.
Seit 2022 gibt es die Internetplattform careforum.li. Sie bietet Informationen und anonyme Beratung für für Care-Migrantinnen und -Migranten. Careforum.li richtet sich auch an alle, die sich über die Rahmenbedingungen der häuslichen 24h-Betreuung in Liechtenstein informieren möchten.