3 - Gesundheit

Das Menschenrecht auf Gesundheit wird in Art. 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie im Art. 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) festgehalten. Darüber hinaus wird es in diversen weiteren Übereinkommen erwähnt (bspw. Art. 5 Antirassismuskonvention, Art. 12 Frauenrechtskonvention oder Art. 24 Kinderrechtskonvention). Auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 11) und bei den UNO-Nachhaltigkeitszielen (SDG Nr. 4) wird darauf Bezug genommen.

Die Liechtensteiner Verfassung hält in Art. 18 fest:

«Der Staat sorgt für das öffentliche Gesundheitswesen, unterstützt die Krankenpflege und strebt auf gesetzlichem Wege die Bekämpfung der Trunksucht sowie die Besserung von Trinkern und arbeitsscheuen Personen an.»

Sowie in Art. 26:

«Der Staat unterstützt und fördert das Kranken-, Alters-, Invaliden- und Brandschadenversicherungswesen.»

Aktuelle Themen des VMR im Bereich Gesundheit sind beispielsweise der Leistungsaufschub der Krankenkassen, der 2020 im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert wurde sowie die IV-Gesetzgebung und -Praxis in Liechtenstein.

Der VMR startete in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesundheit am 1. Januar 2022 das zweijährige Pilotprojekt «Interkulturelles Dolmetschen in Arztpraxen». Das Angebot wurde 2024 vollständig durch das Amt für Gesundheit übernommen. Mehr Informationen zum Pilotprojekt gibt es hier.

Nachfolgend sind weiterführende Links zum Thema Gesundheit aufgelistet: