Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen. Jedes private Mitglied hat eine Stimme, jede Mitgliedsorganisation zwei Stimmen. Die Gemeinden als beobachtende Mitglieder haben keine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder gefasst. Beschlüsse über Statutenänderungen werden mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst.

 

Mitgliederversammlung 2023