Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (englisch: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women; CEDAW), ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) zu Frauenrechten. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft.
Liechtenstein ist seit 1996 Vertragsstaat der UNO-Frauenrechtskonvention und erstattet alle vier Jahre Bericht über die Situation von Frauen in Liechtenstein. Der fünfte offizielle Länderbericht wurde im Frühling 2018 von Liechtenstein eingereicht. Die Zivilgesellschaft kann die offiziellen Staatenberichte durch eigene, sogenannte Schattenberichte ergänzen. Es wurden drei Schattenberichte eingereicht.
Der erste CEDAW-Schattenbericht enthält die Position der Dachorganisation Frauennetz Liechtenstein. Der zweite CEDAW-Schattenbericht umfasst die Stellungnahmen des Vereins für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR), des Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der Universität Liechtenstein. Ein dritter CEDAW-Schattenbericht wurde von einer in der Schweiz ansässigen Nichtregierungsorganisation namens StopIGM.org eingereicht. Dieser konzentriert sich auf die Situation von zwischengeschlechtlichen Menschen.
- Länderberichte Liechtensteins über die Umsetzung der UNO-Frauenkonvention des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten
- Zwischenbericht Liechtensteins (2021) zu dem Empfehlungen aus dem fünften Länderbericht 2018
- Fünfter offizieller Länderbericht Liechtensteins an den CEDAW-Ausschuss
- CEDAW Schattenbericht (VMR, LBV, Uni FL) zum fünften Länderbericht 2018
- CEDAW Schattenbericht (Frauennetz) zum fünften Länderbericht 2018
- CEDAW Schattenbericht Intersex Genital Mutilation von StopIGM zum fünften Länderbericht 2018
- CEDAW Empfehlungen zum fünften Länderbericht 2018 (DE)
Medienberichterstattung über die Präsentation der Schattenberichte in Genf: