Weil Kinder besonders verletzlich sind und aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft ihre Rechte nicht alleine durchsetzen können, beinhaltet die UN-Kinderrechtskonvention neben den allgemeinen Menschenrechten spezielle Rechte zum Schutz, zur Förderung und Beteiligung von Kindern. Die Schutzrechte sollen gewährleisten, dass Minderjährige vor jeglicher Gewalt, vor Verwahrlosung, sexualisierter Gewalt und Ausbeutung jeder Art geschützt werden.
Die Verwirklichung dieser Rechte geschieht im Dreieck Staat – Eltern – Kinder. Eltern haben das Recht und auch die Pflicht, ihre Kinder zu schützen, zu unterstützen und anzuleiten. Der Staat hat die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen und einzugreifen, falls Eltern ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind.
Mit dem Beitritt zur Kinderrechtskonvention (1995) hat sich Liechtenstein verpflichtet, die Rechte von Kindern zu schützen, zu gewährleisten und sie in nationales Recht überzuführen. In der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen müssen die Interessen und Belange von Kindern vorrangig berücksichtigt werden. Zudem muss systematisch geprüft werden, wie sich Entscheidungen auf Kinder auswirken.