Menschenrechts-Schutz in Liechtenstein

Ein guter Menschenrechtsstandard ist die Grundlage für eine rechtsstaatliche, inklusive und friedliche Gesellschaft. Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sind eine staatliche Aufgabe: der Staat ist dazu verpflichtet, seine Bewohnerinnen und Bewohner vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Die Menschenrechte sind in internationalen und europäischen Übereinkommen verankert und als Grundrechte Bestandteil der liechtensteinische Verfassung. Sie sind
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Ein guter Menschenrechtsstandard ist die Grundlage für eine rechtsstaatliche, inklusive und friedliche Gesellschaft. Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sind eine staatliche Aufgabe: der Staat ist dazu verpflichtet, seine Bewohnerinnen und Bewohner vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Die Menschenrechte sind in internationalen und europäischen Übereinkommen verankert und als Grundrechte Bestandteil der liechtensteinische Verfassung. Sie sind aussermde sehr umfassend über die Gesetze geschützt.

Personen, die von konkreten Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, können den Rechtsweg beschreiten. Das heisst, sie können vor nationalen Gerichten gegen die Menschenrechtsverletzung klagen. Wenn der nationale Instanzenzug abgeschlossen ist, das heisst, wenn alle innerstaatlichen Rekurs-Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, können Betroffene innert einer Frist von sechs Monaten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelangen. Die Prozedere für die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof findet sich hier. Auch die UNO sieht die Möglichkeit für Individualbeschwerden vor. Liechtenstein hat beim Beitritt zu den UNO-Menschenrechtsübereinkommen alle Individualbeschwerdemöglichkeiten akzeptiert. Das Verfahren wird in den jeweiligen Menschenrechtsübereinkommen bzw. in den entsprechenden Zusatzprotokollen zu den Übereinkommen festgelegt. Der genaue Ablauf findet sich auf den Webseiten der UNO-Ausschüsse, die über die Umsetzung der Übereinkommen wachen.

Schutz und Förderung der Menschenrechte bedeutet jedoch nicht nur eine gute gesetzliche Verankerung, sondern auch inklusive gesellschaftliche Strukturen und nachhaltige rechtsstaatliche Rahmenbedingungen: Die Gleichbehandlung und das Herstellen von gleichen Chancen und der Einbezug aller Bewohnerinnen und Bewohner sind gesellschaftliche Querschnitt-Themen, die über langfristige Strategien und koordinierte Massnahmen verwirklicht werden müssen.

Bestimmte Gruppen sind speziell anfällig für Verletzungen ihrer Rechte oder Benachteiligungen. Zu diesen verletzlichen Gruppen gehören Menschen mit Behinderungen oder Krankheit, Kinder oder alte Menschen, Personen mit unterschiedlicher Religion, mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung, wirtschaftlich oder sozial schwache Personen sowie Ausländerinnen und Ausländer oder Asylsuchende. Sie alle bedürfen besonderem Schutz bzw. spezifischer Förderung. Hinsichtlich Gewalt und Mehrfachdiskriminierung sind Frauen besonders gefährdet. Die Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann in unterschiedlichen Lebenssituationen und auf allen gesellschaftlichen Ebenen ist deshalb ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Menschenrechtsschutzes.

Schutz vor Rassismus und Intoleranz

§ 283 des Strafgesetzbuches stellt die Diskriminierung gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Sprache, Nationalität, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung unter Strafe. Gewaltschutzkommission Im Sommer 2003 wurde von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein die Gewaltschutzkommission (GSK) gegründet und dem Ministerium für
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§ 283 des Strafgesetzbuches stellt die Diskriminierung gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Sprache, Nationalität, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung unter Strafe.

Gewaltschutzkommission

Im Sommer 2003 wurde von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein die Gewaltschutzkommission (GSK) gegründet und dem Ministerium für Inneres zugeteilt. Sie zielt darauf ab, eine staatliche Haltung und einen konsequenten Umgang als Antwort auf Gewalt zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund initiiert und koordiniert sie geeignete Massnahmen der operativ zuständigen Behörden und Institutionen.

Fachgruppe Extremismus

Die Gewaltschutzkommission beschäftigt sich im Rahmen der Fachgruppe Extremismus unter anderem mit dem Thema Rassismus und Intoleranz und daraus entstehender Gewalt gegen bestimmte Personen oder Personengruppen. Die Fachgruppe steht betroffenen Personen für Informationen, Beratung und weitere Hilfestellung zur Verfügung.

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde 1994 vom Europarat gegründet. Es handelt sich um eine unabhängige Stelle zur Beobachtung der Menschenrechte, die sich auf Fragen bezüglich Rassismus und Intoleranz spezialisiert hat. Sie überprüft im Fünfjahresrhythmus die Situation in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz. Liechtenstein ist seit

In ihrem im März 2024 veröffentlichten sechsten Bericht über Liechtenstein hat sie die Themen Antidiskriminierung un und fehlende Ressourcen zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz in den Vordergrund gestellt. In ihren Empfehlungen an Liechtenstein begrüsst die ECRI positive Entwicklungen in verschiedenen Bereichen und stellt Liechtenstein grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus. Dennoch stellt ECRI fest, dass bei gewissen Themen noch Verbesserungsbedarf herrscht.

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)

Der Ausschuss gegen Rassendiskriminierung, kurz CERD (engl.: Committee on the Elimination of Racial Discrimination), ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des von Liechtenstein im Jahr 2000 ratifizierten Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) durch die Vertragsstaaten überwacht und Empfehlungen abgeben kann, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können.

Kinderrechte in Liechtenstein

Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde 1990 verabschiedet, Liechtenstein hat sie 1995 ratifiziert. Deren Bestimmungen sind zu einem grossen Teil im Kinder- und Jugendgesetz (KJG) von 2009 verankert worden. Das unterstreicht ihre Bedutung für Liechtenstein. In der UNO-Kinderrechtskonvention werden vor allem die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Sie ist mit 193 Vertragsstaaten das erfolgreichste internationale Menschenrechtsübereinkommen überhaupt.
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Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde 1990 verabschiedet, Liechtenstein hat sie 1995 ratifiziert. Deren Bestimmungen sind zu einem grossen Teil im Kinder- und Jugendgesetz (KJG) von 2009 verankert worden. Das unterstreicht ihre Bedutung für Liechtenstein. In der UNO-Kinderrechtskonvention werden vor allem die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Sie ist mit 193 Vertragsstaaten das erfolgreichste internationale Menschenrechtsübereinkommen überhaupt.

Im Bereich der Kinderrechte sind zahlreiche staatliche und nichtstaatliche Organisationen wie z.B. der Kinder- und Jugenddienst im Amt für Soziale Dienste, das Schulamt, die unter dem Dach des VMR operierende Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) sowie die aus verschiedenen Nichtregierungsorganisationen zusammengesetzte KINDERLOBBY LIECHTENSTEIN tätig, aktuell mit dem Jahresthema ZEMMA HANDLA – für eine gesunde und nachhaltige Zukunft. Sie engagieren sich für Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, gemäss den Vorgaben des Kinder- und Jugendgesetzes (KJG) und der UN-Kinderrechtskonvention und den von Liechtenstein ratifizierten Europarats-Konventionen zu Kinderrechten.

Umsetzung der Kinderrechte in Liechtenstein

Der UNO-Kinderrechtsausschuss hat im November 2023 abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen zur aktuellen Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein veröffentlicht. Zuvor hatte im Rahmen des kombinierten dritten und vierten Staatenberichtsverfahrens zur Umsetzung der Kinderrechte in Liechtenstein 2021 bis 2023  die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) in Zusammenarbeit mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein  einen Beitrag zur List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) zuhanden des UN-Ausschusses für Kinderrechte eingereicht.

Der Liechtensteiner Länderbericht dazu erschien im Juni 2022. Um die Perspektive der Kinder und Jugendlichen einzubringen, verfassten UNICEF und die OSKJ unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen einen Kinderbericht. Zudem veröffentlichte UNICEF einen Alternativbericht. Beide Berichte wurden im Februar 2023 Gesellschaftsminister Manuel Frick überreicht.

Am 2. Mai 2023 besuchte die Ombudsfrau gemeinsam mit dem Team Child Rights Advocacy von UNICEF die Pre-Session des Kinderrechtsausschusses in Genf. Nebst der Würdigung der Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte in Liechtenstein in den letzten 16 Jahren wiesen die Interessensvertreterinnen von Kindern und Jugendlichen auf die aktuellen Herausforderungen hin.

Auch der Europarat setzt sich für die Verbesserung der Rechte der Kinder ein. Liechtenstein hat mehrere der zahlreichen Europarats-Konventionen ratifiziert, mit direkten Auswirkungen auf die rechtliche Situation von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein. Zu nennen sind zum Beispiel das Europäische Adoptionsübereinkommen, das Europäische Übereinkommen über die Rechtsstellung von unehelichen Kindern, das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht von Kindern und die Wiederherstellung des Sorgerechts. 2015 hat Liechtenstein das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ratifiziert.

Weitere Internationale Berichte:

Die UNO-Behindertenrechtskonvention

  Information UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und trat 2008 in Kraft. Sie wurde von 182 Staaten ratifiziert. Nach zwei nationalen Konferenzen mit Nichtregierungsorganisationen beschloss die Regierung im Mai 2020 die Ratifikation. Am 8. September 2020 wurde die Konvention  in New York unterzeichnet. Am
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leichte Sprache Information UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und trat 2008 in Kraft. Sie wurde von 182 Staaten ratifiziert. Nach zwei nationalen Konferenzen mit Nichtregierungsorganisationen beschloss die Regierung im Mai 2020 die Ratifikation. Am 8. September 2020 wurde die Konvention  in New York unterzeichnet. Am 10. November 2023 stimmte der Landtag der Ratifikation zu. Liechtenstein verfasste eine interpretative Erklärung zu Artikel 24 Absatz 2(a) und 2(b), welche die Inklusion im Schulsystem als erreicht betrachtet und Ausnahmen auf der Basis des Kindswohls ermöglicht. Das Zusatzprotokoll zur Konvention, mit welchem die Vertragsstaaten akzeptieren, dass der Vertragsausschuss individuelle Mitteilungen prüfen und Untersuchungsverfahren durchführen kann, wurde von Liechtenstein nicht ratifiziert.

Für die Umsetzung der Konvention ab 2024 wurde der Fachbereich für Chancengleichheit als staatliche Anlaufstelle («focal point») gemäss Art. 33 Abs. 1 der Konvention benannt. Der Aufwand wurde mit einer zusätzlichen halben Stelle beziffert. Der Landtag stellte dafür in seinem Beschluss jedoch keine finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Beim VMR wurde die unabhängige Monitoringstelle gemäss Art. 33 Abs. 2 der Konvention angesiedelt, welche die Umsetzung der Konvention beobachtet. Der Landesbeitrag an den VMR wurde dafür um 60’000 CHF erhöht.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention ist ein visionäres Instrument. Sie wurde unter Mitwirkung von Menschen mit Behinderung erarbeitet und umfasst 186 Vertragsstaaten (15.09.2023). Ihr Ziel ist die Inklusion aller Menschen und die Beseitigung aller gesellschaftlichen Barrieren. Dabei geht sie von einem sehr umfassenden Verständnis von Behinderung aus, das z.B. auch Menschen mit psychischen Krankheiten einschliesst. Die Konvention unterstützt die Umsetzung zahlreicher nachhaltiger Entwicklungsziele (SDGs), wie beispielsweise das Ziel der inklusiven Bildung, von Gesundheit und Wohlergehen, menschenwürdiger Arbeit für alle, die Beseitigung von Ungleichheit und die Stärkung von Institutionen. Die betroffenen Nachhaltigkeitsziele sind im Bericht und Antrag zur Ratifizierung der Konvention enthalten.

Hier findet sich die Schattenübersetzung des Konventionstexts, welcher vom deutschsprachigen „Netzwerk Artikel 3“ verfasst wurde (3. Ausgabe). In der Schattenübersetzung werden von Seiten der NGOs bestimmte Begriffe aus der offiziellen Übersetzung präzisiert: z.B. Inklusion statt Integration und Barrierefreiheit statt Zugänglichkeit. Die Schattenübersetzung liegt auch als Audio-File (mp3) und in screenreaderoptimierter Fassung vor.

Integration von Ausländerinnen und Ausländern

  Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, welche über Bildung, Arbeit, Sprache, Recht, Religion und Kultur, Freizeit und Alltag erfolgt. Integrationsleistungen werden auf unterschiedlichste Weise erbracht: vom Staat, von den Gemeinden, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Einzelpersonen. Integration ist gelungen, wenn alle Menschen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen erlaubt, ihre individuellen
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Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, welche über Bildung, Arbeit, Sprache, Recht, Religion und Kultur, Freizeit und Alltag erfolgt. Integrationsleistungen werden auf unterschiedlichste Weise erbracht: vom Staat, von den Gemeinden, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Einzelpersonen. Integration ist gelungen, wenn alle Menschen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen erlaubt, ihre individuellen Potenziale zu nutzen und ihre Lebensentwürfe zu verwirklichen.

Die Analyse zur Situation von Ausländerinnen und Ausländer des VMR von 2018 zeigt Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration, bei der Sensibilisierung der Mehrheitsgesellschaft, bei der Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz und der Beseitigung von Diskriminierungen sowie bei den Bürgerrechten (verkürzte Einbürgerungszeit, kommunales Wahlrecht oder die Möglichkeit von Mehrfachstaatsbürgerschaften) auf.

Die Integrationsstudie von 2020 zeigt auf der Basis eines modernen Integrationsbegriffs auf, wie Integration in Liechtenstein gelingen kann und welche Hürden noch zu meistern sind. Die Studie wurde von der Regierung und dem Verein für Menschenrechte beim Schweizer Kompetenzzentrum für Menschenrechte und der FHS St. Gallen in Auftrag gegeben.

Die Integrationsstrategie der Regierung von 2021 (Version in leichter Sprache) identifiziert integrationspolitische Strategieziele in den Gesellschaftsbereichen Information und Kommunikation, Sprache, Bildung, Arbeit und Zusammenleben unter dem übergreifenden Prinzip der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Der VMR setzt sich für die Errichtung einer staatlichen Koordinationsstelle für Integration sowie für eine Anlauf- und Beratungsstelle für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Liechtenstein ein. Seit Oktober 2022 ist die Integrationswebseite der Regierung wieder aufgeschaltet.

Gemeinsam mit Vielfalt in der Politik führt der VMR von Juni 2023 bis Februar 2025 das Projekt «Möglichkeiten der politischen Partizipation von Ausländer:innen in Liechtenstein» durch. Ziel war es aufzuzeigen, welche Möglichkeiten der politischen Partizipation es gibt und einen öffentlichen Diskurs anzuregen, wie die politischen Partizipation verbessert werden kann. Im Februar 2025 wurde schliesslich der Abschlussbericht vorgestellt, in dem die Erkenntnisse des Projekts aufgezeigt und Empfehlungen zu Verbesserung der politischen Partizipation abgegeben wurden.

Arbeitsgruppe Integrationsstrategie

Auf Initiative des VMR errichtete das Ministerium für Gesellschaft im März 2018 eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe. Sie wurde beauftragt, auf der Basis des bestehenden Integrationskonzepts aus dem Jahre 2010 und der darin aufgeführten Leitgedanken, Dimensionen und Handlungsfelder eine den aktuellen Herausforderungen angepasste Integrationsstrategie zu erarbeiten sowie einen Massnahmen Plan zu dessen Umsetzung zu koordinieren. Um die
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Auf Initiative des VMR errichtete das Ministerium für Gesellschaft im März 2018 eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe. Sie wurde beauftragt, auf der Basis des bestehenden Integrationskonzepts aus dem Jahre 2010 und der darin aufgeführten Leitgedanken, Dimensionen und Handlungsfelder eine den aktuellen Herausforderungen angepasste Integrationsstrategie zu erarbeiten sowie einen Massnahmen Plan zu dessen Umsetzung zu koordinieren.

Um die Überarbeitung der Integrationsstrategie auf die aktuellen Gegebenheiten abstimmen und wissenschaftlich abstützen zu können, beschloss die Arbeitsgruppe, eine sozialwissenschaftliche Studie zur Situation von Migrantinnen und Migranten in Liechtenstein in Auftrag zu geben. Damit wurde auch eine dringliche Empfehlung der Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) umgesetzt. Die im November 2018 beim Schweizer Forum für Migration und Bevölkerungsstudien (unter dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte) in Auftrag gegebene Studie umfasste verschiedene Interviews mit ausgewählten Migrationsgruppen und Personen aus Fachstellen, die mit Migrantinnen und Migranten arbeiten oder einen Integrations-auftrag erfüllen. Dabei wurden die Bereiche Akkulturation, Integration in den Arbeitsmarkt, Bildung und Ausbildung, Sozialleben, Religion sowie Einbürgerung und politische Teilhabe untersucht. Die Ergebnisse dieser Befragungen wurden mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Integrationspolitik in Liechtenstein sowie den konzeptionellen Grundlagen der Integration abgestimmt. Die Veröffentlichung der Studie ist für Frühling 2020 vorgesehen.

 

Menschenrechts-Berichte

Die Menschenrechte sind in verschiedenen internationalen und zwischenstaatlichen Verträgen, sogenannten Konventionen, verankert.  Internationale und europäische Menschenrechts-Ausschüsse überprüfen, ob diese Konventionen eingehalten werden und geben regelmässig Berichte und Empfehlungen zur Situation der Menschenrechte in Liechtenstein heraus. Die liechtensteinische Regierung muss ausserdem regelmässig über die Umsetzung der Konventionen berichten. Diese Länderberichte werden laufend auf der Internetseite des
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Die Menschenrechte sind in verschiedenen internationalen und zwischenstaatlichen Verträgen, sogenannten Konventionen, verankert.  Internationale und europäische Menschenrechts-Ausschüsse überprüfen, ob diese Konventionen eingehalten werden und geben regelmässig Berichte und Empfehlungen zur Situation der Menschenrechte in Liechtenstein heraus. Die liechtensteinische Regierung muss ausserdem regelmässig über die Umsetzung der Konventionen berichten. Diese Länderberichte werden laufend auf der Internetseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht. Nichtregierungsorganisationen haben Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge in sogenannten «Schattenberichten» darzulegen. Diese alternativen Berichte (siehe unten) ergänzen die Berichte der Regierung.

leichte Sprache

Was ist eine Konvention? in Leichter Sprache

Die Regierung veröffentlicht jährlich den Bericht «Menschenrechte in Liechtenstein. Zahlen und Fakten». Dieser enthält statistische Daten zu verschiedenen menschenrechtlich relevanten Gesellschaftsbereichen sowie einen Überblick über menschenrechtliche Verpflichtungen Liechtensteins.

Der VMR berichtet in seinen Jahresberichten über die menschenrechtliche Lage in Liechtenstein und bezieht die Empfehlungen der Menschenrechts-Ausschüsse mit ein.

Auch das Europäische Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) veröffentlicht regelmässig Berichte über die Menschenrechtssituation in Europa, zu denen auch der VMR beiträgt, so zum Beispiel über die Situation der Rechtsstaatlichkeit in Liechtenstein.

Die Nationale Menschenrechtsinstitution Dänemarks bietet eine Datenbank, über die alle Menschenrechtsempfehlungen der Mitgliedsstaaten abgefragt werden können. Die Empfehlungen werden jeweils einem Nachhaltigkeitsziel aus der Agenda 2030 (SDG) zugeordnet. Die Informationen zu Liechtenstein gibt es hier. Auch die UNO hat eine eigene Datenbank über den Status der Menschenrechtsübereinkommen Liechtensteins.

Alternative Berichte: 

  • 2024 ENNHRI-Länderbericht über die Rechtsstaatlichkeit in Liechtenstein [EN]
  • 2022 Schattenbericht zur Istanbul-Konvention gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen [DE] [EN]
  • 2022 Alternativbericht [DE] zur Kinderrechtskonvention und Kinderbericht [DE] zur Kinderrechtskonvention
  • 2018 Schattenbericht zum Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) [DE]

 

Gewaltschutz

Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt ist eine nachhaltige Strategie und ein nationaler Aktionsplan auf der Grundlage des Europarats-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) notwendig. Die Strategie soll gemäss der Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra) und dem Frauenhaus Liechtenstein die Errichtung einer
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Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt ist eine nachhaltige Strategie und ein nationaler Aktionsplan auf der Grundlage des Europarats-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) notwendig. Die Strategie soll gemäss der Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra) und dem Frauenhaus Liechtenstein die Errichtung einer anerkannten und niederschwelligen Gewaltschutz- und Interventionsstelle umfassen.

Auch beim Thema sexuelle Belästigung und Mobbing besteht Schutzbedarf für Frauen. Besondere Rücksicht beim Gewaltschutz ist dabei auf mehrfach verletzliche Frauengruppen, wie z.B. Migrantinnen oder Frauen mit Behinderungen zu nehmen.

 

Asyl und Flüchtlinge

Grundlage für das Asylrecht in Liechtenstein ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, das Flüchtlingsgesetz von 1998 und das ihm nachfolgende Asylgesetz von 2012 inkl. die dazugehörige Asylverordnung. Liechtenstein orientiert sich dabei auch am Schweizer Asylrecht und arbeitet eng mit den Behörden der Bundesverwaltung zusammen. Für die Unterbringung und Betreuung ist gemäss Asylgesetz die Regierung zuständig,
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Grundlage für das Asylrecht in Liechtenstein ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, das Flüchtlingsgesetz von 1998 und das ihm nachfolgende Asylgesetz von 2012 inkl. die dazugehörige Asylverordnung. Liechtenstein orientiert sich dabei auch am Schweizer Asylrecht und arbeitet eng mit den Behörden der Bundesverwaltung zusammen. Für die Unterbringung und Betreuung ist gemäss Asylgesetz die Regierung zuständig, die diesen Auftrag seit 1998 per Leistungsvereinbarung an den Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein (FHL) übergeben hat. Für die Asylverfahren ist das Ausländer- und Passamt (APA) zuständig.

Der VMR organisiert und koordiniert den Runden Tisch zum Asylwesen, der 2014 durch Amnesty Liechtenstein ins Leben gerufen wurde. Gleichzeitig befasst sich der VMR insbesondere mit dem Thema der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden (UMAs).

Darüber hinaus setzt sich der VMR wie auch das UNHCR-Büro für die Schweiz und Liechtenstein für eine temporären Schutzstatus anstelle der Vorläufige Aufnahme ein.

Migration

Migration ist kein neues Phänomen. Seit jeher ist die Menschheit in Bewegung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Allerdings sehen wir heute ein bisher noch nicht dagewesenes Ausmass an menschlicher Mobilität. Migrantinnen und Migranten gibt es in allen Ländern der Welt. Die meisten davon bewegen sich aus eigenem Antrieb, einige werden jedoch durch äussere Umstände zur
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Migration ist kein neues Phänomen. Seit jeher ist die Menschheit in Bewegung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Allerdings sehen wir heute ein bisher noch nicht dagewesenes Ausmass an menschlicher Mobilität. Migrantinnen und Migranten gibt es in allen Ländern der Welt. Die meisten davon bewegen sich aus eigenem Antrieb, einige werden jedoch durch äussere Umstände zur Migration gezwungen.

Auch Liechtenstein erlebt Migration. Ob zur Wohnsitzname mit oder ohne Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, binationale Eheschliessungen, etc.:  Liechtenstein ist ein Einwanderungsland. Hinzu kommen täglich rund 25’000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, die in Liechtenstein arbeiten (Stand 31. Dezember 2022). Dies stellt ein kleines Land wie Liechtenstein vor verschiedene Herausforderungen bspw. hinsichtlich Infrastruktur, Integration sowie wirtschaftlicher, kultureller und gesellschaftlicher Entwicklung. Die Menschenrechte gelten dabei für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Kultur und Religion. Die zuständige Behörde für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner bzw. solche, die es werden wollen, ist das Ausländer- und Passamt, dessen Arbeit sich auf das Personenfreizügigkeitsgesetz (EWR und CH Staatsangehörige) und das Ausländergesetz (Drittstaatsangehörige) stützt:

Das Amt für Statistik veröffentlicht auf dem Statistikportal Daten zur Migration und Binnenwanderung für Liechtenstein. Sie geben einen Überblick über die Ein- und Auswanderung sowie die Binnenwanderung in Liechtenstein und dokumentieren die Entwicklung der ständigen Bevölkerung zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember. Zudem enthält das Statistikportal Angaben zum Asylwesen. Ein Instrument, wie Migration weltweit geregelt werden kann, ist der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration.

Der Film «Heimat» von Simon Egger und Toni Büchel zeigt fünf Menschen aus oder in Liechtenstein, die darüber sprechen, was Heimat für sie bedeutet und wo sie sich «daheim» fühlen. Der Film wurde vom VMR für den internationalen Tag der Menschenrechte 2020 in Auftrag gegeben:

 



Care-Migration für die häusliche 24h-Betreuung

Die Studie über die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der häuslichen 24h-Betreuung durch Care-Migrant*innen in Liechtenstein von 2020 wirft ein Licht auf eine sehr verletzliche Gruppe von Migrantinnen und Migranten: Die Care-Migrant*innen sind Personen, die aus dem Ausland nach Liechtenstein pendeln und wochenweise in Privathaushalten arbeiten. Sie betreuen dort betagte Personen in Liechtenstein. Sie – und oft auch ihre Familien – sind abhängig von ihrem Einkommen, dabei ist ihre arbeits- und aufenthaltsrechtliche Situation unsicher und sie haben kaum Beratungs- oder Kontaktmöglichkeiten. Die Corona-Pandemie zeigte die Verletzlichkeit dieser Personen besonders deutlich: Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen betrafen sie hart und Entschädigungen für Arbeitsausfälle wurden nicht bzw. erst sehr spät gesetzlich verankert.

Bedauerlicherweise gibt es keinen verbindlichen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlohn oder Höchstarbeitszeiten für diese Arbeitsform. Bisher wurde auch davon ausgegangen, dass in Privathaushalten das Arbeitsgesetz keine Anwendung findet. In seinem Urteil vom 22. Dezember 2021 beurteilt das Schweizer Bundesgericht dies jedoch neu. Es entschied, dass das Arbeitsgesetz grundsätzlich auch auf private Haushaltungen angewandt werden kann, sofern ein „Dreiparteienverhältnis“ vorliegt. Das heisst: wird häusliche Betreuung als Dienstleistung im Rahmen von Personalverleih oder als Auftragsverhältnis organisiert, könnte künftig das Arbeitsgesetz breiter zur Anwendung kommen. Wenn aber eine «Arbeitskraft direkt vom privaten Haushalt angestellt wird und ihre Anweisungen ausschliesslich von diesem bezieht», liegt ein „Zweiparteienverhältnis“ vor und die Ausnahme für Privathaushalte vom Arbeitsgesetz bleibt gültig. Derzeit ist in Abklärung, was das für die rechtliche Situation in Liechtenstein bedeutet. Auf der Basis der oben genannten Studie formulierten VMR, infra und LANV Handlungsempfehlungen für weitere Verbesserungen der Lebenssituation von Care-Migrant*innen.

Seit 2022 gibt es die Internetplattform careforum.li. Sie bietet Informationen und anonyme Beratung für für Care-Migrantinnen und -Migranten. Careforum.li richtet sich auch an alle, die sich über die Rahmenbedingungen der häuslichen 24h-Betreuung in Liechtenstein informieren möchten.